Veranstaltungsinformation
bis zum Start unseres Sommer Openair
Zeitablauf
- 16:00 VIP-Parkplatz mit 3G Kontrolle öffnet (beim Modehaus Stöcker), anschließend Transfer zum VIP Empfang für VIP-Karteninhaber
- 17:00 Beginn Einlass mit vorheriger 3G-Kontrolle für alle Karteninhaber beim Veranstaltungsgelände
- 17:30 VIP-Empfang im Schloss Starhemberg für VIP-Karteninhaber
- 19:30 Begrüßung
- 20:00 Konzertbeginn
- 21:00 bis 21:30 Pause mit Bewirtung
- 22:30 Konzertende
- anschl. Meet & Greet für VIP-Karteninhaber und anschliessendem Rücktransport zum Parkplatz
Gastronomie in der näheren Umgebung
Pizzeria Antonio, Schlossergasse 1a, 4070 Eferding, 07272 20656 ca. 200 Meter vom Stadtplatz entfernt.
Es gibt auch noch 2 Kaffeehäuser am Stadtplatz Cafe Vogl 07272 2384 und das Cafe Weltzer 07272 2567
Seit ca. einem Monat gibt es noch ein neues Lokal am Stadtplatz „Freunds Lokal“ 07272 70440
Ca. 4 km außerhalb von Eferding in Richtung Aschach. Landgasthof Dieplinger, Brandstatt 4, 4070 Brandstatt, 07272 2324
Ca. 4 km außerhalb von Eferding in Richtung Aschach. Gasthaus zum Donauwirt, Brandstatt 5, 4070 Brandstatt, 0660 1380831
Ca. 4 km außerhalb von Eferding in Richtung Passau. Gasthaus Klinglmayr, Pupping 14, 4070 Pupping, 07272 2427
Ca. 7 km Richtung Linz, Landgasthaus Reif, Staudach 14, 4072 Alkoven 07274 6530
Ca. 8 km Gasthof Sonne, Kurzwernhartplatz 5, 4082 Aschach an der Donau, 07273 6308
Ca. 8 km Wirtshaus Goldenes Rössl, Reitingerstr.7, 4082 Aschach an der Donau, 07273 6222
Ca. 8 km Restaurant BayThai, Reitingerstr. 13, 4082 Aschach an der Donau, 0664 2264257
Ca. 8 km Pizzeria Santa Lucia, Abelstraße 21, 4082 Aschach an der Donau 07273 7078
Ca. 8 km Pizzeria La Mama, Stiftstraße 1, 4082 Aschach an der Donau 07273 7144
Ca. 10 km Faustschlössl, Oberlandshaag 72, 4101 Feldkirchen, 07233 7402
Covid-19 Zutrittsbestimmung
Aktuell geltende Präventionsmaßnahmen Stand 15. August 2021
Gemäß den derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben kann das Eferdinger Sommer-Open Air im geplanten vollen Umfang stattfinden.
PERSONALISIERUNG und PLATZIERUNG
Die Eintrittskarten werden personalisiert, um den Behörden im Infektionsfall ein schnelles Contact-Tracing zu ermöglichen. Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Käufers werden von uns erfasst.
Bei Besuchergruppen von bis zu vier Personen sind die Daten des Käufers ausreichend, wenn die Gruppe gleichzeitig das Veranstaltungsgelände betritt und der Käufer Teil der Gruppe ist.
Beim Einlass ist ein Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) vorzuweisen.
Wir bitten Sie, für die Zutrittskontrolle ausreichend Zeit einzuplanen.
Sollte der Besuch der Vorstellung aufgrund von behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie unmöglich sein, wird die Veranstaltung verschoben oder für den Fall des Nicht-Verschiebens der Kartenpreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises zurückerstattet.
PAUSEN und BEWIRTUNG
Die Veranstaltung findet mit Pause statt. Es wird vor der Veranstaltung, in der Pause und nach der Veranstaltung Gastronomie angeboten.
EINTRITTSTESTS, IMPFNACHWEIS oder GENESUNGSNACHWEIS
- Gemäß Verordnung des Gesundheitsministeriums (COVID-19-ÖV) ist das Betreten des Veranstaltungsgeländes nur für getestete, geimpfte oder genesene (3G) Besucherinnen und Besucher möglich.
- Zur Beschleunigung der Eintrittskontrollen werden die Besucher gebeten, möglichst den Grünen Pass (https://gruenerpass.gv.at/) zu verwenden. Selbstverständlich sind auch die folgenden Nachweise zulässig:
- Getestete: benötigen ein gültiges negatives COVID-19-Testzertifikat (Kinder ab 6 Jahren). Der Test darf im Falle eines Antigentests nicht älter als 48 Stunden und im Fall eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein. Auch ein behördlich erfasster Antigentest zur Eigenanwendung (https://selbsttest.ooe.gv.at/register), der nicht älter als 24 Stunden ist, berechtigt zum Zutritt. In Bezirk Eferding gibt es kostenlose, öffentliche Teststraßen: ooe.oesterreich-testet.at. Termine können direkt online vereinbart werden. Weitere Testmöglichkeiten finden sich auf der Homepage des Landes Oberösterreich oder der Homepage des jeweiligen Herkunftsbundeslandes.
- Geimpfte: Eine Impfung gilt erst am Tag der vollständigen Immunisierung (2. Impfung) als 3G-Nachweis. Die Regelungen für Impfungen mit Einmal-Impfung bleiben unverändert (22 Tage nach Impfung). Impfstoffe gegen COVID-19 zur Verwendung in der EU zugelassen sind: BioNtech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Moderna. Statt des Testzertifikates ist der Grüne Pass bzw. Impfausweis vorzuweisen.
- Genesene, deren Infektionsbeginn nicht länger als 6 Monate zurückliegt, können dies durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung oder den behördlichen Absonderungsbescheid nachweisen. Auch ein neutralisierender Antikörpertest, der nicht länger als 3 Monate zurückliegt, berechtigt zum Zutritt. Weiters gültig ist eine Einfach-Impfung in Verbindung mit einem mindestens 3 Wochen vor der Impfung ausgestellten positiven COVID-19 Befund (Genesungsnachweis), wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf. Als Nachweis ist entweder der Grüne Pass (kann vom Hausarzt erstellt werden) oder der Impfnachweis und ein Nachweis über den Genesenenstatus vorzulegen.
- Das Tragen der FFP2-Maske für jede Besucherin und jeden Besucher ab 14 Jahren ist empfohlen. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
- Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand ist gefallen. Es sollte dennoch wo immer möglich auf genügend Abstand zu anderen Besuchergruppen geachtet werden.
- Allgemeine Hygieneregeln sollen weiterhin beachtet werden.
- Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wird gebeten, aus Rücksicht auf die Mitmenschen, vom Besuch der Veranstaltung Abstand zu nehmen.
Für den Besuch der Veranstaltung wird keine über unsere AGBs hinausgehende Haftung übernommen, insbesondere nicht bei Missachtung der angeführten COVID-19-Maßnahmen!
EINREISEBESTIMMUNGEN
- Die konkreten und jeweils aktuellen Einreiseregeln je nach Herkunftsland sind im offiziellen Tourismusportal der Republik Österreich abrufbar: offizielles Tourismus-Portal Österreich Werbung.
- Die aktuell geltende gesetzliche Grundlage findet sich hier.
Gemäß den derzeit geltenden gesetzlichen Vorgaben kann das Eferdinger Sommer-Open Air im geplanten vollen Umfang stattfinden.
PERSONALISIERUNG und PLATZIERUNG
Die Eintrittskarten werden personalisiert, um den Behörden im Infektionsfall ein schnelles Contact-Tracing zu ermöglichen. Name, Vorname, E-Mail-Adresse und Telefonnummer des Käufers werden von uns erfasst.
Bei Besuchergruppen von bis zu vier Personen sind die Daten des Käufers ausreichend, wenn die Gruppe gleichzeitig das Veranstaltungsgelände betritt und der Käufer Teil der Gruppe ist.
Beim Einlass ist ein Identitätsnachweis (Reisepass, Personalausweis oder Führerschein) vorzuweisen.
Wir bitten Sie, für die Zutrittskontrolle ausreichend Zeit einzuplanen.
Sollte der Besuch der Vorstellung aufgrund von behördlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie unmöglich sein, wird die Veranstaltung verschoben oder für den Fall des Nicht-Verschiebens der Kartenpreis gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises zurückerstattet.
PAUSEN und BEWIRTUNG
Die Veranstaltung findet mit Pause statt. Es wird vor der Veranstaltung, in der Pause und nach der Veranstaltung Gastronomie angeboten.
EINTRITTSTESTS, IMPFNACHWEIS oder GENESUNGSNACHWEIS
- Gemäß Verordnung des Gesundheitsministeriums (COVID-19-ÖV) ist das Betreten des Veranstaltungsgeländes nur für getestete, geimpfte oder genesene (3G) Besucherinnen und Besucher möglich.
- Zur Beschleunigung der Eintrittskontrollen werden die Besucher gebeten, möglichst den Grünen Pass (https://gruenerpass.gv.at/) zu verwenden. Selbstverständlich sind auch die folgenden Nachweise zulässig:
- Getestete: benötigen ein gültiges negatives COVID-19-Testzertifikat (Kinder ab 6 Jahren). Der Test darf im Falle eines Antigentests nicht älter als 48 Stunden und im Fall eines PCR-Tests nicht älter als 72 Stunden sein. Auch ein behördlich erfasster Antigentest zur Eigenanwendung (https://selbsttest.ooe.gv.at/register), der nicht älter als 24 Stunden ist, berechtigt zum Zutritt. In Bezirk Eferding gibt es kostenlose, öffentliche Teststraßen: ooe.oesterreich-testet.at. Termine können direkt online vereinbart werden. Weitere Testmöglichkeiten finden sich auf der Homepage des Landes Oberösterreich oder der Homepage des jeweiligen Herkunftsbundeslandes.
- Geimpfte: Eine Impfung gilt erst am Tag der vollständigen Immunisierung (2. Impfung) als 3G-Nachweis. Die Regelungen für Impfungen mit Einmal-Impfung bleiben unverändert (22 Tage nach Impfung). Impfstoffe gegen COVID-19 zur Verwendung in der EU zugelassen sind: BioNtech/Pfizer, AstraZeneca, Johnson & Johnson und Moderna. Statt des Testzertifikates ist der Grüne Pass bzw. Impfausweis vorzuweisen.
- Genesene, deren Infektionsbeginn nicht länger als 6 Monate zurückliegt, können dies durch Vorlage einer ärztlichen Bestätigung oder den behördlichen Absonderungsbescheid nachweisen. Auch ein neutralisierender Antikörpertest, der nicht länger als 3 Monate zurückliegt, berechtigt zum Zutritt. Weiters gültig ist eine Einfach-Impfung in Verbindung mit einem mindestens 3 Wochen vor der Impfung ausgestellten positiven COVID-19 Befund (Genesungsnachweis), wobei die Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegen darf. Als Nachweis ist entweder der Grüne Pass (kann vom Hausarzt erstellt werden) oder der Impfnachweis und ein Nachweis über den Genesenenstatus vorzulegen.
- Das Tragen der FFP2-Maske für jede Besucherin und jeden Besucher ab 14 Jahren ist empfohlen. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
- Der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand ist gefallen. Es sollte dennoch wo immer möglich auf genügend Abstand zu anderen Besuchergruppen geachtet werden.
- Allgemeine Hygieneregeln sollen weiterhin beachtet werden.
- Bei Auftreten von Krankheitssymptomen wird gebeten, aus Rücksicht auf die Mitmenschen, vom Besuch der Veranstaltung Abstand zu nehmen.
Für den Besuch der Veranstaltung wird keine über unsere AGBs hinausgehende Haftung übernommen, insbesondere nicht bei Missachtung der angeführten COVID-19-Maßnahmen!
EINREISEBESTIMMUNGEN
- Die konkreten und jeweils aktuellen Einreiseregeln je nach Herkunftsland sind im offiziellen Tourismusportal der Republik Österreich abrufbar: offizielles Tourismus-Portal Österreich Werbung.
- Die aktuell geltende gesetzliche Grundlage findet sich hier.
Häufige FAQ
Ab sofort ist das Tragen der FFP2-Maske für jede Besucherin und jeden Besucher ab 14 Jahren empfohlen. Für Kinder von 6 bis 14 Jahren ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz empfohlen.
Im Falle einer Vorstellungsabsage erhält der Kunde ausschließlich den Eintrittskartenpreis zurück. Nach Hälfte der geplanten Vorstellungsdauer gilt die Vorstellung als gespielt.
Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, wenn Kiwanis Eferding den Grund für den Ausfall der Veranstaltung nicht zu vertreten hat. Die Eintrittskarte muss binnen 3 Monaten nach dem Termin der abgesagten Vorstellung rückgelöst werden. Danach verfällt jeglicher Anspruch.
Bitte beachten Sie unseren Hinweis zum Kiwanis Sommer Openair: Da es sich bei der Aufführung Open Airs am Stadtplatz um eine Open-Air-Aufführung handelt, ist ein Wetterrisiko nicht auszuschließen. Nach 60 Minuten gilt die Vorstellung als gespielt, bei einem früheren Abbruch wird das Eintrittsgeld aliquot zurückerstattet.
Wie Sie sich und Ihre Mitmenschen schützen können, was Sie zu aktuellen Sicherheitsmaßnahmen wissen sollten und wie Sie im Ernstfall handeln erfahren Sie auf der Informationsseite zum Coronavirus der Bundesregierung.
Zusätzlich informiert das Land Oberösterreich auf einer eigens zu diesem Thema eingerichteten Seite.
Welche Maßnahmen Kiwanis Club Eferding zur Prävention setzen finden Sie auf Info Coronavirus.
Allgemeine Informationen zum Coronavirus in Österreich:
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit Österreichisches Sozialministerium
Aktuelle Infos über die Ausbreitung im Raum Oberösterreich entnehmen Sie bitte der Informationsseite des Land Oberösterreich: Corona Info des Landes Oberösterreich
Bitte beachten Sie die Reisebestimmungen des Bundesministeriums. Hier erfahren Sie mehr.
Maßnahmen zur Einschränkung des Coronavirus betreffen das öffentliche Leben in Österreich. Mehr Informationen:
https://www.oesterreich.gv.at/
Außerhalb Österreichs wenden Sie sich bitte an die zuständige Gesundheitsbehörde.
Einen Überblick, wie man eine Infektion mit dem Coronavirus vermeidet, bieten die Seiten der Gesundheitsnummer, der Österreichischen Bundesregierung zur Coronavirus-Prävention und die Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation(nur auf Englisch).
Ab sofort können alle noch verfügbaren Karten online gebucht werden: Hier kaufen
Bitte beachten Sie, dass der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf, sowie die Weitergabe von Eintrittskarten ohne die vorherige Zustimmung des Kiwanis Club Eferding untersagt ist. Auch im Falle einer Zustimmung gilt die Personalisierung von Eintrittskarten. Es ist weiters nicht gestattet, Eintrittskarten über Internetauktionen und -marktplätze sowie in Rundfunk, Presse oder sonstiger Weise öffentlich anzubieten. Kiwanis Eferding behält sich vor, Personen, die gegen dieses Verbot verstoßen, zukünftig den Erwerb von Eintrittskarten zu verweigern und bestehende Eintrittskarten ohne Ersatz zu sperren.
Die Sitzeinteilung erfolgt unter Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die zugewiesenen Plätze sind strikt einzuhalten. Kiwanis Eferding behält sich jedoch das Recht vor, aus organisatorischen Gründen andere Plätze als die auf der Eintrittskarte angeführten in der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Den Anweisungen des Personals ist überdies Folge zu leisten. Bei der Bestellung eines Rollstuhlplatzes wird um Bekanntgabe gebeten, ob ein Sitzplatz für eine Begleitperson in unmittelbarer Nähe benötigt wird.
Sollten Sie noch Fragen haben, können Sie uns mit diesem Formular gerne kontaktieren. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Antwort bis zu 48 h dauern kann.